Geplante Spende
Wer?
Jedermann kann eine Spende zugunsten einer Hilfsorganisation wie des IKRK planen und dadurch zur Rettung von Menschenleben beitragen.
Zuvor muss lediglich ermittelt werden, ob die geplante Spende im Hinblick auf alle Aspekte der Vorsorge und des Steuersystems vorteilhaft ist.
Mit der Wahl, eine Spende zugunsten des IKRK zu planen, tragen Sie aktiv zu seiner Tätigkeit zugunsten der Opfer bewaffneter Konflikte in aller Welt bei.
Die geplante Spende ermöglicht es Ihnen auch:
- einen Teil Ihrer Gewinne umzuverteilen;
- die Erinnerung an einen geliebten Menschen wachzuhalten;
- eine Tätigkeit, die Ihnen am Herzen liegt und die Sie überleben wird, dauerhaft zu unterstützen;
- Ihrem sozialen Engagement eine konkrete Dimension zu verleihen;
- die Sichtbarkeit Ihrer solidarischen Aktion zu verstärken.
Welches auch immer die Art der erwogenen geplanten Spende ist, empfehlen wir Ihnen, eine Realisierbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Wann?
Wenn der Wunsch nach einer Geste für die Opfer bewaffneter Konflikte oder sonstiger Notsituationen für Sie zur Priorität wird, können Sie jederzeit eine geplante Spende zugunsten des IKRK vorsehen.
Die Wahl der Planungsstrategie hängt von Ihrem Einkommen oder Gewinn (je nachdem, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind) und/oder von Ihrem Vermögen sowie von den Steuervorschriften Ihres Wohnsitzes ab. Somit kann es vorteilhafter sein, vielmehr einen Teil Ihres Einkommens (oder Ihres Gewinns) als Ihres Vermögens zu spenden, wenn dieses in seiner Gesamtheit verfügbar bleiben muss oder noch nicht hoch genug ist.
Die geplante Spende ist eine besonders interessante Lösung:
- für Unternehmer, die die Modalitäten der Übertragung ihres Unternehmens rund zehn Jahre im Voraus festlegen möchten.
Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenlose und unverbindliche, auf Sie persönlich zugeschnittene Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.
Was?
Je nach Fall wird für eine geplante Spende zunächst eine Finanz-, Steuer- oder Nachlassanalyse durchgeführt. Die Spende kann nach Massgabe Ihrer philanthropischen Ziele unverzüglich oder zeitlich verteilt erfolgen (je nachdem, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind).
Die geplante Spende kann mehrere Formen annehmen: testamentarische Spende, Spende über eine bestehende oder abzuschliessende Lebensversicherung, Spende von beweglichen Vermögenswerten oder aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen. Jede Art von Spende begründet steuerliche Vorteile innerhalb der von den Steuervorschriften Ihres Wohnsitzes festgelegten Grenzen.
Die geplanten Spenden zeitigen langfristig konkrete Auswirkungen. Sie ermöglichen es dem IKRK – unter anderen gemeinnützigen Institutionen – die Finanzierung seiner Aktivitäten zugunsten der Opfer bewaffneter Konflikte oder sonstiger Notsituationen über einen längeren Zeitraum zu planen.
ACC erteilt Ihnen Beratung und schlägt Ihnen eine globale Planungsstrategie vor, die Ihrer persönlichen Situation, derjenigen Ihrer Familie und/oder Ihres Unternehmens angepasst ist (Vorsorgeanalyse, Rechts- oder Steuerberatung).
Wie?
Auch wenn die geplante Spende vor allem eine Geste der Solidarität zugunsten der Bedürftigsten ist, so ist es dennoch wichtig, sie in eine globale Planungsstrategie einzubinden, die alle Vermögensaspekte sowie die geltenden Steuervorschriften berücksichtigt.
Um die konkrete Wirkung und die Sichtbarkeit einer geplanten Spende zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die treffendste Formel unter den nachstehend aufgeführten verfügbaren Optionen zu wählen.
Geldspende (einmalig oder über mehrere Jahre geplant)
Diese Spenden erfolgen in der Regel im Anschluss an Spendenaufrufe nach tragischen Ereignissen und sind ein bedeutendes Zeichen der Grosszügigkeit. Sie können auch aus der Tradition einer Familie zur Unterstützung einer oder mehrerer gemeinnütziger Organisationen erwachsen und äussern sich in der einmaligen Übertragung von Geldern, die von geringen Summen bis zu äusserst hohen Beträgen reichen.
ACC legt fest, welche der beiden Optionen – einmalige Überweisung oder Verteilung auf mehrere Jahre – für Sie am vorteilhaftesten ist. Wenn Ihr steuerbares Einkommen beispielsweise 100.000 CHF beträgt, sollten Sie eher eine Spende von 20.000 CHF pro Jahr während zehn Jahren anstatt eine einmalige, (Ihrem Vermögen entnommene) Spende von 200.000 CHF planen: Im ersteren Fall können Sie den gesamten Betrag Ihrer Spende während zehn aufeinanderfolgender Jahre von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen, während Sie im letzteren Fall die 20.000 CHF nur einmal abziehen können.
Dank der geplanten Spende können Sie Ihre Solidarität äussern, ohne auf Ihre flüssigen Gelder zu verzichten, und die Organisationen, die Sie als Begünstigte bestimmt haben, können ihre Einnahmen über mehrere Jahre planen. So entsteht ein Band zwischen Ihnen und der unterstützten Organisation, eine Art sozialer und humanitärer Pakt für die Zukunft.
Spende von übertragbaren Wertpapieren (Aktien, Obligationen, sonstige Wertpapiere)
Eine Wohltätigkeitsorganisation kann auch mit einer Spende von börsennotierten Aktien, Obligationen, Anlagefonds und sonstigen Wertpapieren unterstützt werden. In diesem Fall ist zu ermitteln, ob es vorteilhafter ist, die Wertpapiere selbst oder den Erlös aus deren Verkauf zu spenden.
Für diese Art geplanter Spende werden die Steueraspekte so berücksichtigt, dass die Modalitäten der Überweisung – einmalig oder über mehrere Jahre – festgelegt werden können.
Spende mittels einer Lebensversicherung (bestehend – Spende des Rückkaufwerts – oder für 10, 15 oder 20 Jahre oder bis zum Tod des Spenders abzuschliessend)
Privatpersonen geben nahezu ein Viertel ihres Budgets für Prämien für Versicherungen aus, deren Zusammenhänge sie nicht immer sehr gut verstehen. Die Lebensversicherung beispielsweise soll die Familie vor den üblichen Lebensrisiken schützen, ein Sparkapital für den Ruhestand oder ein zu vererbendes Kapital bilden, einen Immobilienkredit garantieren oder ein Unternehmen finanzieren. Sie kann zudem als Anlagemittel in Form einmaliger oder regelmässiger Prämien genutzt werden, die es dem Begünstigten ermöglichen, unvorhergesehene Ereignisse zu bewältigen, und dem Versicherten, die Verteilung seines Vermögens zu planen.
Im Fall einer bestehenden Lebensversicherung kann der Versicherte seinen Vertrag zurückkaufen und den Rückkaufwert der Wohltätigkeitsorganisation seiner Wahl entweder in einer einmaligen oder in mehreren über die Zeit verteilten Überweisungen spenden, je nachdem, was für ihn in steuerlicher Hinsicht vorteilhafter ist. Er kann seinen Versicherungsvertrag auch behalten und die Wohltätigkeitsorganisation seiner Wahl zu seinen Lebzeiten oder bei seinem Tod als Begünstigte bestimmen.
Aufgrund der geltenden Steuervorschriften ist es möglich, den Betrag der Prämie des Lebensversicherungsvertrags an den steuerlich abzugsfähigen Betrag (der für Privatpersonen auf 20 % des steuerpflichtigen Einkommens und für Unternehmen auf 20 % des steuerpflichtigen Gewinns begrenzt ist) anzupassen. Die Wohltätigkeitsorganisation wird als unwiderruflich Begünstigte des Kapitals bestimmt, das entweder nach Ablauf des Vertrags zu Lebzeiten des Versicherten oder bei seinem Tod ausgezahlt wird. Das Original des Versicherungsvertrags wird der Wohltätigkeitsorganisation übergeben, die dem Spender jedes Jahr eine Spendenbescheinigung für seine Steuererklärung übermittelt.
ACC berechnet die finanziellen Auswirkungen der geplanten Spende und bewertet ihre Relevanz im Hinblick auf Ihre globale Finanzstrategie und Ihre familiäre und berufliche Situation.
Spende aus dem Verkauf oder der Übertragung von Eigentum (Unternehmen, Immobilien, Kunstwerke)
Die geplante Spende kann auch aus dem Erlös des Verkaufs einer Immobilie, eines Kunstwerks oder Wertobjekts bestehen und es dem Spender dadurch ermöglichen, den Betrag der damit verbundenen Steuerbelastungen zu reduzieren.
Die Modalitäten einer Firmenübertragung werden häufig im letzten Augenblick, um nicht zu sagen zu spät festgelegt. Dank einer rigorosen Planung ist es jedoch möglich, die steuerlichen Auswirkungen einer derartigen Transaktion lange im Voraus zu ermitteln und deren Umfang zu begrenzen, indem Spenden zugunsten einer oder mehrerer Wohltätigkeitsorganisationen über mehrere Jahre geplant werden (steuerlich abzugsfähig innerhalb der Grenze von 20 % des steuerpflichtigen Gewinns).
Testamentarische Spende (Erbteilung)
Nachdem die Sicherheit Ihrer Familie und Ihrer Angehörigen gewährleistet ist, können Sie bei der Abfassung Ihres Testaments entscheiden, einer oder mehreren Wohltätigkeitsorganisationen eine beträchtliche Spende zu leisten.
Die testamentarische Spende (Legat), die nach wie vor eine der am weitesten verbreiteten Arten von geplanten Spenden ist, bietet mehrere Möglichkeiten:
- Legat in der Höhe eines beim Tod des Spenders festgelegten Betrags;
- Restlegat: Spende, die nach Begleichung der Schulden und Auszahlung der Einzellegate übrigbleibt;
- Bestimmung eines subsidiär Begünstigen im Todesfall des ersten Begünstigten;
- Gesamtlegat: Spende der Gesamtheit der auf mehrere Begünstigte verteilten Vermögenswerte.
Für jedes Legat zugunsten einer Wohltätigkeitsorganisation wird selbstverständlich eine ordnungsgemässe Bescheinigung ausgestellt, die bei der Nachlassregelung geltend zu machen ist. Indem Sie zu Lebzeiten ein Legat planen, können Sie unter Einhaltung der von den Steuervorschriften Ihres Wohnsitzes festgelegten Grenzen mehrere Jahre von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Wo?
ACC mit Sitz in Genf wurde gegründet, um vorrangig die Spender zu beraten, die geplante Spenden zugunsten des IKRK, dessen Sitz sich ebenfalls in Genf befindet, leisten möchten.
Wir sind jedoch bereit, auf die Anfragen aller in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Personen oder Unternehmen, die einer anderen gemeinnützigen Institution oder mehreren Institutionen, wie dem IKRK, eine Spende leisten möchten, zu reagieren.
Weshalb?
Personen und Unternehmen, die sich für die geplante Spende entscheiden, sind vor allem von einer philanthropischen Absicht geleitet, deren Ziele sind:- eine Geste zugunsten der Rettung von Menschenleben zu tun;
- sich einer Tätigkeit anzuschliessen, die nach ihrem Tod weiterbesteht;
- ihre Treue gegenüber einer anerkannten humanitären Organisation auszudrücken;
- ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen;
- zum Aufbau einer besseren Zukunft für die Schutzbedürftigsten beizutragen;
- von den positiven Auswirkungen auf das Image zu profitieren.
Jede begünstigte Wohltätigkeitorganisation führt ein Verfahren ein, das dem Spender gewährleisten soll, dass seine geplante Spende gemäss seinen Wünschen verwendet wird. Wir vergewissern uns in Anwesenheit eines Vertreters der Organisation, die Sie als Begünstigte bestimmt haben, ob die Spende den geltenden Vorschriften entspricht und Ihr Wille geachtet wird, und übernehmen die weiteren Verwaltungsarbeiten (Kontaktdaten, Unterlagen, Spendenbescheinigungen usw.).
Wo?
ACC mit Sitz in Genf wurde gegründet, um vorrangig die Spender zu beraten, die geplante Spenden zugunsten des IKRK, dessen Sitz sich ebenfalls in Genf befindet, leisten möchten.
Wir sind jedoch bereit, auf die Anfragen aller in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Personen oder Unternehmen, die einer anderen gemeinnützigen Institution oder mehreren Institutionen, wie dem IKRK, eine Spende leisten möchten, zu reagieren.
Weshalb?
Personen und Unternehmen, die sich für die geplante Spende entscheiden, sind vor allem von einer philanthropischen Absicht geleitet, deren Ziele sind:- eine Geste zugunsten der Rettung von Menschenleben zu tun;
- sich einer Tätigkeit anzuschliessen, die nach ihrem Tod weiterbesteht;
- ihre Treue gegenüber einer anerkannten humanitären Organisation auszudrücken;
- ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen;
- zum Aufbau einer besseren Zukunft für die Schutzbedürftigsten beizutragen;
- von den positiven Auswirkungen auf das Image zu profitieren.
Jede begünstigte Wohltätigkeitorganisation führt ein Verfahren ein, das dem Spender gewährleisten soll, dass seine geplante Spende gemäss seinen Wünschen verwendet wird. Wir vergewissern uns in Anwesenheit eines Vertreters der Organisation, die Sie als Begünstigte bestimmt haben, ob die Spende den geltenden Vorschriften entspricht und Ihr Wille geachtet wird, und übernehmen die weiteren Verwaltungsarbeiten (Kontaktdaten, Unterlagen, Spendenbescheinigungen usw.).
Weshalb?
Personen und Unternehmen, die sich für die geplante Spende entscheiden, sind vor allem von einer philanthropischen Absicht geleitet, deren Ziele sind:- eine Geste zugunsten der Rettung von Menschenleben zu tun;
- sich einer Tätigkeit anzuschliessen, die nach ihrem Tod weiterbesteht;
- ihre Treue gegenüber einer anerkannten humanitären Organisation auszudrücken;
- ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen;
- zum Aufbau einer besseren Zukunft für die Schutzbedürftigsten beizutragen;
- von den positiven Auswirkungen auf das Image zu profitieren.
Jede begünstigte Wohltätigkeitorganisation führt ein Verfahren ein, das dem Spender gewährleisten soll, dass seine geplante Spende gemäss seinen Wünschen verwendet wird. Wir vergewissern uns in Anwesenheit eines Vertreters der Organisation, die Sie als Begünstigte bestimmt haben, ob die Spende den geltenden Vorschriften entspricht und Ihr Wille geachtet wird, und übernehmen die weiteren Verwaltungsarbeiten (Kontaktdaten, Unterlagen, Spendenbescheinigungen usw.).