Unterstützung der humanitären Tätigkeit des IKRK zugunsten der von bewaffneten Konflikten oder sonstigen Gewaltsituationen betroffenen Personen
Die geplante Spende ist ein wichtiges und nachhaltiges Zeichen der Solidarität, das Ergebnis einer Reflexion mit philanthropischem Ziel. Sie trägt der individuellen, familiären und steuerlichen Situation des Spenders Rechnung.
Die geplanten Spenden sind auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene in Höhe von bis zu 20 % des Nettoeinkommens für Privatpersonen und von 20 % des Nettogewinns von Unternehmen steuerabzugsfähig, ungeachtet dessen, ob sie im Rahmen der Pensionsplanung, der Nachlassregelung oder der Firmenübertragung erfolgen. (Es ist zu beachten, dass die Steuervorschriften von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich sind.)
Mehrere Formen von geplanten Spenden sind möglich:
Sofortige Spenden
Einmalige Geldspende (teilweise abzugsfähig)
Spende von übertragbaren Wertpapieren (Aktien, Obligationen)
Spende mittels einer Lebensversicherung (Rückkaufwert)
Spende aus dem Verkauf von Eigentum (Kunstwerke, Immobilien usw.)